Die Kontrollstelle gibt Ihnen
mit dem Bio-Siegel die Sicherheit, dass das gekaufte Produkt entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen des biologischen Landbaus erzeugt
wurde.
Jeder Landwirt der seine Erzeugnisse als biologisch deklarieren
will, muss vorher einen Kontrollvertrag mit einer unabhängigen,
staatlich anerkannten Kontrollstelle abschließen.
Alle Bio-Bauernhöfe werden von diesen Kontrollstellen mindestens
einmal jährlich genau begutachtet.
Die gesetzlichen Bestimmungen, welche den biologischen Landbau regeln, schreiben
diesen Kontrollmechanismus vor.
Unabhängige Kontrollen sind uns sehr
wichtig, da sie unserer biologischen Lebensmitteln vertrauenswürdig
machen. |

Weitere Informationen zu den Kontrollgesellschaften
erhalten
Sie im Internet.
AUSTRIA Bio GARANTIE
www.abg.at
BIOS
www.bios-kontrolle.at
LACON
www.lacon-institut.at
Salzburger Landwirtschaftliche Kontrolle
www.slk.at
SGS Austria Bio
www.sgsaustria.at
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